Unser innovatives Referenzprojekt, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Maienweg 2“, basiert auf der umfassenden Neugestaltung eines Grundstücks im Stadtteil Söflingen (Ulm).Ursprünglich befand sich auf dem Gelände ein zweigeschossiges Einfamilienhaus, das nicht mehr den aktuellen Planungsrichtlinien entsprach. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Obermeier+Traub und im Auftrag der Göttfried Projektbau GmbH (Neu-Ulm) erfolgreich umgesetzt.
Das zentrale Ziel bestand darin,
Der bis dahin geltende Bebauungsplan „Harthauser Straße“ von 1971 war veraltet, da das Grundstück zwischenzeitlich aufgeteilt und neue Bestandsbauten errichtet worden waren. Zur geregelten städtebaulichen Entwicklung wurde daher ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Das Konzept zielte auf eine Aufwertung des Grundstücks und eine Verbesserung des Ortsbilds.
Hierfür wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Beide Gebäude wurden als zweigeschossige Baukörper mit Dachgeschoss geplant, um eine harmonische Einfügung in das bestehende Wohngebiet zu gewährleisten. Die bewusst reduzierte Anzahl der Wohneinheiten sichert die Wahrung der Gebietseigenart und ermöglicht die Nutzung vorhandener Stellplätze auf dem Grundstück.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglichte eine zügige Umsetzung innerhalb der vorhandenen städtebaulichen Strukturen.
Durch die erfolgreiche Umsetzung dieses Projekts wurde:
Die neuen Gebäude fügen sich harmonisch in das Wohngebiet ein und unterstreichen die gestalterische Qualität sowie die praktische Umsetzbarkeit innovativer Bebauungskonzepte im Rahmen bestehender Richtlinien.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Stadt Ulm - Rechtsverbindliche Bebauungspläne